Die Umweltzonen

Die Politik sieht Umweltzonen als einzige Lösung vor.

Sie werden durch die obig abgebildeten Schilder gekennzeichnet und stehen jeweils am Beginn und am Ende einer Umweltzone, ähnlich einer Tempo-30-Zone, die sich ebenfalls über ein ganzes Viertel erstrecken kann. Jedoch muß man wohl damit rechnen, das die Grenzen der Umweltzonen sehr großzügig gesteckt werden, um den Erfolg überhaupt messbar machen zu können.

Wir ahnen, das die Cities komplett vom Befahren mit Youngtimer ausgenommen ist und schon am Stadt-rand “auf Rad oder öffentliche Verkehrsmittel”, wie die Umweltpolitiker der Städte verlauten lassen, umgestiegen werden soll. Da die Park und Ride- Parkplätze von Natur aus am äußersten Rand der Stadt gelegen sind, ist eine weitere Ausweitung der Umweltzone dort angrenzend während der Planung vorprogrammiert.

Wie es dabei mit den Stadtautobahnen aussieht, ob auch hier großflächige Umfahrungen notwendig werden, wird sich noch herausstellen.

Die Plaketten

Plaketten sollen die Einfahrt ermöglichen.

Derzeit herrscht noch kein Plakettenzwang. Sie sind jedoch seit März 2007 beim TÜV erhältlich. Wie schon bei der Smog-Plakette in den 90er Jahren halten sich Deutschlands Autofahrer mit der Zuordnung und Kennzeichnung ihres Fahrzeugs noch zurück. Verständlich, denn Sie sind nicht schön, verdecken die Sichtfläche in der Windschutzscheibe und kosten
z.B. beim TÜV Rheinland 5,50€.

Wer jedoch nach Ausweisung einer Umweltzone ohne darin erwischt wird, wird wohl den Zorn der Polites-sen auf sich ziehen. Autos ohne Plakette werden dann wie Autos mit Verbot behandelt.

Benziner ohne Kat oder Diesel mit  Schadstoffklasse Euro 1 oder älter werden danach aus der Umwelt-schutzzone komplett ausgesperrt. Die restlichen Fahrzeuge werden nach Schadstoffausstoß geordnet stufenweise bis an den Cityrand verdrängt.

Plakettiert sein müssen zur unbehelligten Einfahrt alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge, also PKW und LKW, inländische, wie ausländische. Davon ausgenommen sind Traktoren. Motorräder oder Roller kommen un-geschoren davon. Desweiteren findet der Staat, das Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen oder des tech-nischen Hilfwerkes sowie Feuerwehr diesen Anfor-derungen nicht ausgesetzt werden müssen.
Kleiner Skandal am Rande: Auch städtische Fahrzeu-ge selbst, wie z.B. der Müllwagen oder der der Stras-senreinigung sind natürlich befreit von der Regelung.

Zu den weiteren Ausnahmen gesellt sich neben Fahr-zeugen der Streitkräfte (auch ausländischer!) auch die der UNO.

Positiv das man wenigstens an Schwerbehinderte ge-dacht hat. Jedoch muß es sich dabei schon um eine Behinderung außergewöhnlicher Art handeln (aG).

Dafür hat der Oldtimerverband Deuvet ein Umdenken für die Kraftfahrtkulturgüter unserer Zeit erreicht.
Oldtimer mit H-Kennzeichen werden wohl aufgrund ihrer wirtschaftlichen und kukturellen Bedeutung mit Ausnahmen der Städte bedacht. Wohl dem, der eine Lobby hat, sagen wir neidlos anerkennend.
Aber diese Ausnahme tut den Städten nicht weh: aufgrund der ausstehenden Umweltzonen wird es wohl eine Weile an Nachschub mangeln, was die Oldtimerszene angeht.

Bestehende Umweltzonen in Deutschland

Den Jecken unter den Youngtimerfahrern vergeht bereits das Lachen

Wer welche bekommt: Hier die Zuordnungstabelle

Die Zukunft der Youngtimer

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